Ein Haus zu verkaufen, obwohl noch ein Kredit läuft, ist für viele Eigen­tümer zunächst mit Unsi­cher­heit verbunden. Die gute Nach­richt: Ein Verkauf ist grund­sätz­lich möglich. Wichtig ist jedoch, früh zu klären, wie hoch die Rest­schuld ist, welche Rolle die Bank spielt und was mit einer einge­tra­genen Grund­schuld passiert. Wer sein Haus trotz Kredit verkaufen möchte, sollte den Ablauf deshalb nicht erst kurz vor dem Notar­termin prüfen, sondern bereits zu Beginn der Verkaufs­pla­nung.

Dieser Beitrag gibt Ihnen eine verständ­liche Orien­tie­rung. Er ersetzt keine Finanz- oder Rechts­be­ra­tung, hilft aber dabei, die wich­tigsten Begriffe und Schritte besser einzu­ordnen.

Ein Mann im Anzug hält einen Stift und unterschreibt ein offizielles Dokument.

Warum ein laufender Kredit den Hausverkauf nicht ausschließt

Viele Immo­bi­lien werden verkauft, obwohl die Finan­zie­rung noch nicht voll­ständig zurück­ge­zahlt ist. Entschei­dend ist, dass der offene Kredit­be­trag im Verkaufs­pro­zess sauber berück­sich­tigt wird. In der Regel wird die Bank früh einge­bunden, damit geklärt werden kann, welcher Betrag zur Ablö­sung des Darle­hens benö­tigt wird und welche Unter­lagen erfor­der­lich sind.

Für Eigen­tümer bedeutet das: Der Verkaufs­preis steht nicht auto­ma­tisch voll­ständig zur freien Verfü­gung. Zunächst werden offene Forde­rungen der Bank begli­chen. Erst danach ergibt sich, welcher Betrag tatsäch­lich verbleibt. Deshalb ist es sinn­voll, vor der Vermark­tung eine realis­ti­sche Einschät­zung von Markt­wert, Rest­schuld und mögli­chen Kosten vorzu­nehmen.

Rest­schuld beim Haus­ver­kauf: Welche Zahl wirk­lich wichtig ist

Die Rest­schuld beim Haus­ver­kauf ist der Betrag, der zum Zeit­punkt der Ablö­sung noch bei der Bank offen ist. Sie kann sich durch laufende Tilgung, Sonder­til­gungen oder den konkreten Ablö­se­termin verän­dern. Eigen­tümer sollten deshalb nicht nur auf den letzten Konto­auszug oder Tilgungs­plan schauen, sondern einen aktu­ellen Ablö­se­be­trag bei der Bank anfragen.

Diese Infor­ma­tion ist für die Verkaufs­pla­nung zentral. Wenn der voraus­sicht­liche Verkaufs­erlös deut­lich über der Rest­schuld liegt, ist der Ablauf meist gut planbar. Wenn der Abstand kleiner ist, sollten zusätz­liche Kosten wie Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung, Notar-/Grund­buch­kosten oder notwen­dige Maßnahmen vor dem Verkauf sorg­fältig einkal­ku­liert werden.

Haus verkaufen mit Grundschuld: Was bedeutet das im Grundbuch?

Wer ein Haus mit Grund­schuld verkaufen möchte, sollte verstehen, dass die Grund­schuld nicht auto­ma­tisch verschwindet, nur weil der Kredit irgend­wann getilgt ist. Sie bleibt im Grund­buch einge­tragen, bis sie offi­ziell gelöscht wird. Für die Löschung wird in der Regel eine Löschungs­be­wil­li­gung der Bank sowie ein nota­riell beglau­bigter Löschungs­an­trag benö­tigt. Darauf weist auch notar.de hin: Eine Grund­schuld wird nicht auto­ma­tisch gelöscht; die Löschung setzt eine Löschungs­be­wil­li­gung der Bank und einen entspre­chenden Antrag voraus.

Im Verkauf ist das wichtig, weil Käufer in der Regel ein lasten­freies Eigentum über­nehmen möchten. Der Notar koor­di­niert daher, wie die Bank aus dem Kauf­preis bedient wird und wie die Löschung bzw. Abwick­lung der Grund­schuld erfolgt. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zie­rende Bank des Verkäu­fers ihr Geld erhält und der Käufer eine saubere Eigen­tums­über­tra­gung bekommt.

Vorfälligkeitsentschädigung: Wann sie eine Rolle spielen kann

Wenn ein Immo­bi­li­en­kredit vor Ende der verein­barten Zins­bin­dung abge­löst wird, kann eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung anfallen. Die Verbrau­cher­zen­trale erklärt, dass Kredit­nehmer bei vorzei­tiger Rück­zah­lung einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung meist eine solche Entschä­di­gung zahlen müssen; unter bestimmten Umständen kann die Forde­rung jedoch entfallen oder über­prüfbar sein.

Für Verkäufer ist deshalb wichtig: Klären Sie früh mit der Bank, ob eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung entsteht und wie hoch sie voraus­sicht­lich ist. Diese Zahl gehört in die Verkaufs­rech­nung, weil sie den verblei­benden Netto­erlös beein­flusst. Gerade wenn der Verkauf zeitnah erfolgen soll, hilft eine klare Kosten­über­sicht dabei, realis­ti­sche Entschei­dungen zu treffen.


Welche Schritte sollten Eigen­tümer früh vorbe­reiten?

Ein Verkauf mit laufendem Kredit lässt sich gut orga­ni­sieren, wenn die wich­tigsten Infor­ma­tionen recht­zeitig vorliegen. Sinn­voll ist vor allem:

  • aktu­ellen Darle­hens­stand und Ablö­se­be­trag bei der Bank anfragen
  • klären, ob eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung entstehen kann
  • Grund­buch­auszug prüfen: Welche Grund­schuld ist einge­tragen?
  • Löschungs­be­wil­li­gung bzw. Ablauf mit Bank und Notar vorbe­reiten
  • realis­ti­schen Markt­wert der Immo­bilie ermit­teln lassen
  • Verkaufs­preis, Rest­schuld und Neben­kosten gemeinsam betrachten

Diese Punkte geben Sicher­heit, bevor die Immo­bilie öffent­lich vermarktet wird. Sie helfen außerdem, spätere Verzö­ge­rungen im Notar­pro­zess zu vermeiden.

Was passiert beim Notartermin?

Beim Notar­termin wird nicht nur der Kauf­ver­trag beur­kundet. Der Notar sorgt auch dafür, dass der Eigen­tums­wechsel recht­lich geordnet abläuft. Wenn noch eine Grund­schuld einge­tragen ist, wird der Ablauf mit der Bank abge­stimmt. Häufig wird ein Teil des Kauf­preises direkt zur Ablö­sung des Darle­hens verwendet. Erst wenn die notwen­digen Voraus­set­zungen erfüllt sind, kann die Eigen­tums­um­schrei­bung im Grund­buch erfolgen.

Für Eigen­tümer bedeutet das: Sie müssen diese Schritte nicht allein koor­di­nieren. Entschei­dend ist jedoch, dass alle Infor­ma­tionen recht­zeitig vorliegen und der Prozess von Anfang an sauber vorbe­reitet wird.

Fazit

Ein Haus verkaufen trotz Kredit ist gut möglich, wenn Rest­schuld, Bank­ab­stim­mung und Grund­schuld früh geklärt werden. Beson­ders wichtig sind ein aktu­eller Ablö­se­be­trag, eine realis­ti­sche Einschät­zung mögli­cher Kosten und ein struk­tu­rierter Ablauf bis zum Notar­termin. Wer recht­zeitig plant, vermeidet Unsi­cher­heit und kann den Verkauf profes­sio­nell vorbe­reiten.

Sie möchten ein Haus in Bad Nauheim, Fried­berg oder im Wetter­au­kreis verkaufen, obwohl noch ein Kredit läuft? Reile Immo­bi­lien unter­stützt Sie dabei, Unter­lagen zu sichten, den Ablauf mit Bank und Notar vorzu­be­reiten und den Verkauf realis­tisch zu planen – diskret, struk­tu­riert und mit Blick auf Ihre persön­liche Situa­tion.

Quel­len­an­gaben: notar.de, Verbrau­cher­zen­trale, Finanztip, Notar Dr. Kotz, Volks­banken Raiff­ei­sen­banken

Immobilienmakler-tobias
Reile Immobilien GmbH

Lessing­straße 5, 61231 Bad Nauheim

Telefon: +49 6032 7843333

Handy: +49 151 50777837

info (at) reile-immobilien.de